Angela Hundsberger

Steuernews

Artikel der Ausgabe Oktober 2022

Jahressteuergesetz 2022

Jahressteuergesetz 2022

Steueränderungen und Anpassungen an die Rechtsprechung

Abgeltungsteuer bleibt vorerst

Abgeltungsteuer bleibt vorerst

Keine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit

Neues Inflationsausgleichsgesetz

Neues Inflationsausgleichsgesetz

Steuergesetzgeber will 48 Millionen Steuerpflichtige steuerlich entlasten

Funktionsverlagerungsverordnung

Funktionsverlagerungsverordnung

BMF veröffentlicht Entwurfsschreiben

Qualifizierte Mitwirkungspflichten

Qualifizierte Mitwirkungspflichten

Schärfere Mitwirkungspflichten für Steuerzahler

Säumniszuschläge auf dem Prüfstand

Säumniszuschläge auf dem Prüfstand

Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

Fahrten zur Arbeit mit Betriebs-Pkw

Fahrten zur Arbeit mit Betriebs-Pkw

Pauschalsatz unterstellt 180 Fahrten im Jahr

Energiepreispauschale

Energiepreispauschale

Was dem Steuerzahler „netto“ bleibt

Funktionsverlagerungsverordnung

Münzen mit Hand

Fremdvergleichsgrundsatz

Der durch das Außensteuergesetz/AStG geprägte Fremdvergleichsgrundsatz (auch „Arm´s-Length-Prinzip“ genannt) erfordert, dass bei der Gewinnermittlung von Betriebsstätten Bedingungen, insbesondere Preise (Verrechnungspreise), zugrunde gelegt werden, die unter voneinander unabhängigen Dritten unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart werden. Geschieht dies nicht, müssen die Einkünfte unbeschadet anderer Vorschriften so gesetzt werden, wie sie unter den zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen angefallen wären (§ 1 Abs 1 AStG).

Neue Funktionsverlagerungsverordnung

Zentraler Anwendungspunkt des Fremdvergleichsgrundsatzes sind Funktionsverlagerungen. Hierzu wurde das Bundesministerium der Finanzen in § 1 Absatz 6 AStG ermächtigt, eine Rechtsverordnung zu erlassen, in der die Einzelheiten zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes geregelt werden. Das BMF hat hierzu kürzlich am 5.7.2022 den Referentenentwurf für eine Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes veröffentlicht (Funktionsverlagerungsverordnung/FVerlV).

Keine Verschärfungen

Gemäß dem Referentenentwurf (Teil B) sind keine Verschärfungen für Steuerpflichtige zu erwarten. Denn die überarbeitete Verordnung soll „nicht über die bisherige hinaus“ gehen, sondern die Regelungen in Abgrenzung zum Gesetz neu ordnen.

Stand: 27. September 2022

Bild: photobyphotoboy - stock.adobe.com

Weitere Steuernews Ausgaben

zum Seitenanfang Wir halten Ihnen den Rücken frei!
Angela Hundsberger work Rathausplatz 8 84307 Eggenfelden Deutschland work +49 8721 911 720 fax +49 8721 911 779 www.steuerkanzlei-hundsberger.de 48.401757 12.761527
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369